Kennen Sie das? Freudig fiebern Sie Ihrem Urlaub entgegen, kommen schon früh am Flughafen an und sehen das gefürchtete Wort „delayed“ an der Anzeigetafel. Leider passiert das heutzutage immer häufiger. Deshalb ist es wichtig, seine Rechte zu kennen und das beste aus seiner Situation herauszuholen.
Die gute Nachricht ist, dass Sie in den meisten Fällen durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt sind und Anspruch auf Entschädigung haben. Tatsächlich können Sie bis zu 600 € von der Fluggesellschaft erhalten.Allerdings besteht nicht automatisch bei jeder Flugverspätung das Recht auf eine finanzielle Kompensation, bestimmte Voraussetzungen müssen erfüllt werden und die Verspätung darf nicht durch unvorhergesehene Umstände herbeigeführt worden sein. Bevor Sie die Fluggesellschaft kontaktieren und Geld von ihr verlangen, sollten Sie genau überprüfen, ob in Ihrem konkreten Fall auch wirklich ein berechtigter Anspruch besteht.
Länge der Verspätung
Zuallererst sollten Sie sich über die exakte Länge der Verspätung Gewissheit verschaffen.Ein Anspruch auf Entschädigung entsteht erst dann, wenn das Flugzeug mindestens drei Stunden später als geplant seinen Zielflughafen erreicht. Außerdem gilt es erst ab dem Zeitpunkt als angekommen, wenn mindestens eine der Türen der Maschinen geöffnet wird und die Passagieren von Bord gehen können.
Falls Sie also pünktlich landen, aber aus irgendeinem Grund drei Stunden oder länger im Flugzeug ausharren müssen, ehe Sie es verlassen können, können Sie eine finanzielle Kompensation von der Fluggesellschaft verlangen.
Flugstrecke und Sitz der Fluggesellschaft
Ob ein Anspruch auf Entschädigungbesteht oder nicht hängt in erster Linie von der Flugstrecke und dem Hauptsitz der Fluggesellschaft ab. Sie bewegen sich innerhalb der EU oder fliegen aus einem EU-Land? Dann ist es egal, welche Fluggesellschaft Sie nutzen und wo sich ihr Hauptsitz befindet.
Wenn Ihr Flug aber in einem Land außerhalb der EU startet und in einem EU-Land landet, sieht es schon anders aus. Dann muss die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU haben, sonst besteht kein Anspruch.
Grund für die Flugverspätung
Fluggesellschaften sind dazu verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verspätung zu vermeiden. Das gelingt nicht immer, denn bestimmte Situationen entziehen sich der Kontrolle der Fluggesellschaft und können nicht vorhergesagt werden. Diese sogenannten „außergewöhnlichen Umstände“ befreien die Fluggesellschaften von ihrer Zahlungspflicht.
Angekündigte Streiks des Flughafenpersonals, Zusammenstöße mit Vogelschwärmen oder Gewitter gehören in diese Kategorie. Haben jedoch technische Problemewie vereiste Tragflächen oder wilde Streiks die Verspätung verursacht,trägt die Fluggesellschaft die Verantwortung und Sie können Ihren Anspruch geltend machen.
Höhe der Entschädigung
Die EU-Fluggastrechteverordnung schreibtvier verschiedene Entschädigungsbeträge vor, deren Höhe je nach Flugentfernung variiert.
- 600 € – Für Flugstrecken über 3 500 km (außerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden am Endziel
- 300 € – Für Flugstrecken über 3 500 km (außerhalb der EU) und einer Flugverspätung zwischen 3 und 4 Stunden am Endziel
- 400 € – Für Flugstrecken zwischen 1 500 und 3 500 km (außerhalb der EU) und für Flugstrecken über 1 500 km (innerhalb der EU) bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel
- 250 € – Für Flugstrecken bis 1 500 km (innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel.
Zusatzleistungen
Noch eine gute Nachricht: Bereits ab 2 Stunden Verspätung verteilt die Fluggesellschaft Essensgutscheine, ab 5 Stunden besteht Anspruch auf eine alternative Beförderung (z. B. mit Bus oder Bahn) und beim Abflug am darauffolgenden Tag eine kostenlose Hotelübernachtung inklusive Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen. Diese Serviceleistungen stehen Ihnen auch dann zu, wenn die Fluggesellschaft keine Schuld an der Flugverspätung trägt.
Hier finden Sie eineeingehende Übersicht über all Ihre Rechte bei Flugverspätung sowie einen praktischen Entschädigungsrechner, mit dessen Hilfe Sie kostenlos und unverbindlich prüfen können, ob in Ihrem Fall ein Anspruch auf Entschädigung besteht oder nicht.