Für Auswanderer ist die Schweiz ein beliebtes Ziel. Dies liegt zwar auch an der landschaftlichen Schönheit der Schweiz, vor allem allerdings am Status der Schweiz. Es gilt weltweit als Steuerparadies, denn Einkommens- und Mehrwertsteuer sind hier extrem niedrig. Gleichzeitig sind die Gehälter sehr hoch. Das hört sich tatsächlich an wie im Paradies. Der Nachteil sind allerdings die hohen Lebenshaltungskosten, die Vorteile in den anderen Bereichen wieder etwas relativieren.
Für Deutsche ist das Auswandern in die Schweiz kein so großer Schritt, da die Schweiz direkt neben Deutschland liegt und hier zudem unter anderem auch Deutsch gesprochen wird. Auch Lebensweise und Kultur sind Deutschland recht ähnlich. In der Schweiz werden neben deutsch auch französisch, italienisch und rätoromanisch gesprochen. Neben Deutsche sollte ein Einwanderer in die Schweiz bestenfalls noch eine dieser Sprachen sprechen. Je nach Kanton ist die Amtssprache verschieden.
Die Schweiz als Einwanderungsland
In der Schweiz gibt es einen Ausländeranteil von 20 %. Die Schweiz kann daher durchaus als Einwanderungsland mit viel Erfahrung in diesem Bereich bezeichnet werden. In der Schweiz werden aktuell vor allem Arbeitskräfte aus den folgenden Bereichen gesucht: Lehrer, Medizin, Pflege, Technik, Ingenieurwesen, Gastronomiemitarbeiter.Wer aktuell in die Schweiz einwandern will und einen dieser Berufe ausübt, hat somit gute Karten.
Unbegrenztes Visum in der Schweiz
Die Schweiz gehört nicht zur EU, daher wird für einen dauerhaften Aufenthalt ein Visum benötigt. Zunächst können deutsche Staatsbürger mit Personalausweis oder Reisepass bis zu sechs Monate in der Schweiz bleiben. Wer dauerhaft dort bleiben will, sollte sich innerhalb von acht Tagen nach der Ankunft in der Schweiz bei seiner neuen Wohngemeinde melden. Hierfür werden unterschiedliche Dokumente benötigt (Pass, Geburtsurkunde, Nachweis über eine Krankenkassenmitgliedschaft, Passfoto, Nachweis über eine Erwerbstätigkeit).
Nach Ablauf der sechs Monate erhält der Einwanderer eine Aufenthaltsbewilligung, wenn nachgewiesen wird, dass der Lebensunterhalt selbstständig bestritten werden kann. Dies kann über einen Arbeitsvertrag oder über eine selbstständige Tätigkeit geschehen. Als EU-Bürger kann man in der Schweiz vier unterschiedliche Aufenthaltsbewilligungen erhalten (B, C, G, L). Diese unterscheiden sich vor allem in der Dauer der Aufenthaltsbewilligung. Um die Schweizer Staatsbürgerschaft zu beantragen, muss eine Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Jahren vorliegen.
Regelungen für den Umzug in die Schweiz
Bei einer Auswanderung gibt es immer viel zu regeln, das ist auch bei einer Auswanderung in die Schweiz der Fall. Vieles davon kann schon in Deutschland geregelt werden. Papiere werden zunächst nicht benötigt (außer Personalausweis/Reisepass). Der Führerschein ist zwölf Monate in der Schweiz gültig, danach muss ein schweizerischer Führerschein beantragt werden. Bezüglich der Sozialversicherungen besteht zwischen den beiden Ländern ein Abkommen, dass die jeweiligen Rentenansprüche anerkannt werden. Für einen zollfreien Umzug wird ein Nachweis benötigt, dass der Wohnsitz in die Schweiz verlegt werden soll. Dafür reicht beispielsweise eine Abmeldebestätigung, die schon in Deutschland besorgt werden kann.
In der Schweiz muss nun eine Wohnung gesucht werden, was nicht ganz einfach sein dürfte. Zudem müssen auch in der Schweiz Steuern gezahlt werden, wenn auch weniger. Die Einkommenssteuer wird hier nur einmal pro Jahr gezahlt und nicht vom Lohn abgezogen. Ausländer zahlen anfangs monatliche Steuern. Ein Bankkonto in der Schweiz kann einfach online eröffnet werden. Das Wichtigste ist der Abschluss einer Krankenversicherung, beispielweise über den Krankenkassen-Vergleich Gidu, dies muss spätestens drei Monate nach der Einreise erledigt sein. Die Arbeitnehmer tragen die Kosten hiervon unabhängig vom Lohn alleine.